Laut Spiegel u.a. Medien ist der ehemalige BND-Vize auf eine eher plumpe Phishing-Attacke hereingefallen. Er hat tatsächlich nach Aufforderung eines angeblichen Mitarbeiters des Messengers Signal seine PIN eingegeben. Man darf annehmen, dass dies auf einer Phising-Site geschehen ist.
Gibt es den Straftatbestand der Beihilfe zur Spionage ? Der wäre hier mit Sicherheit erfüllt – denn so ahnungslos dürfte kein einziger Mitarbeiter irgendeiner staatlichen Stelle sein – geschweige denn eines Nachrichtendienstes. Sowas ist nicht fahrlässig – das ist grob fahrlässig.
Dass der Mann als Opfer einer Cyberattacke beschrieben wird ist allerdings lächerlich – das wäre etwa so als ob man jemanden, der mit Papierbällchen beworfen wird, zum Opfer eines Raketenangriffs macht.
Nein der Mann ist nichts weiter als Opfer seiner Dummheit.