Vorsicht kein April Scherz

Laut Spiegel u.a. Medien ist der ehemalige BND-Vize auf eine eher plumpe Phishing-Attacke hereingefallen. Er hat tatsächlich nach Aufforderung eines angeblichen Mitarbeiters des Messengers Signal seine PIN eingegeben. Man darf annehmen, dass dies auf einer Phising-Site geschehen ist.

Gibt es den Straftatbestand der Beihilfe zur Spionage ? Der wäre hier mit Sicherheit erfüllt – denn so ahnungslos dürfte kein einziger Mitarbeiter irgendeiner staatlichen Stelle sein – geschweige denn eines Nachrichtendienstes. Sowas ist nicht fahrlässig – das ist grob fahrlässig.

Dass der Mann als Opfer einer Cyberattacke beschrieben wird ist allerdings lächerlich – das wäre etwa so als ob man jemanden, der mit Papierbällchen beworfen wird, zum Opfer eines Raketenangriffs macht.

Nein der Mann ist nichts weiter als Opfer seiner Dummheit.

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